Allgemeine geschäftsbedingungen



ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Für den Freizeit-Elektro-Kleinbootsverleih auf dem Plattensee

Besitzer: Big Shot. (Standort: 1115 Budapest, Fraknó u. 6/b., Cg.: 01-09-464427, Geschäftsführer Attila Varga)

Der Mieter kann eine natürliche Person oder eine Person sein, die eine Gesellschaft vertritt, im Folgenden als Mieter genannt.

Mietsache: das vom Vermieter betriebene Kleinboot Suncamper 35.

Hin- und Rückhafen des Mietbotes: Siófok Segelboothafen 8600 Siófok, Vitorlás Straße 10

I. Allgemeine Mietbedingungen

Es gibt zwei Möglichkeiten wie der Vermieter das Boat vermieten kann:

a) Abenteuerkreuzfahrt mit Kapitän

b) Bei Mehrtagesmieten:

- Anmietung des Bootes ohne Skipper (Kapitän), wenn mindestens eine Person am Bord die entsprechende Bootsführerschein besitzt.

- Anmietung des Bootes mit einem Skipper (Kapitän).

Die Benutzung der Mietsache (Boot) erfolgt auf eigene Gefahr und jeder is bewusst, dass es gefährlich sein kann, egal ob mit oder ohne Kapitän. Wenn trotz des Verbots Personenschaden, Tod oder andere Schaden zum Beispiel unter Einfluss von Alkohol oder sonstige Drogen eintritt. , trägt der Mieter den vollen Ersatz.

 Durch Annahme des Bootsmiete Angebots und Anzahlung des Mietpreises akzeptieren der Mieter und seine Gesellshaft (jeder, der während der Mietzeit mit ihm auf dem Boot ist) automatisch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Der Mieter erklärt weiter, dass er eine Abmahnung erhalten hat, dass der Kapitän das Boot nicht betrunken, müde oder irgendwie anders beeinflusst fahren soll.

Es gibt zwei Möglichkeiten, ein Boot zu mieten:

Es gibt zwei Möglichkeiten, ein Boot zu mieten:

1. Abenteuerbootfahren

2. Bootsunterkunft mit Bootfahrt

Der Vermieter ist berechtigt, den Zweck und die Art und Weise der Nutzung des Bootes während des Mietzeit zu überprüfen.

Der Vermieter stellt sicher, dass auf dem Boot beim Check-in das Schifflogbuch, das Logbuch und die gesetzlich vorgeschriebene Sicherheits- und Rettungsausrüstung zur Verfügung gestellt wird. Der Vermieter stellt dem Mieter das Boot in einem gebrauchsfähigen Zustand, der für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet ist, zusammen mit den in der Zubehörliste angegebenen Gegenständen zur Verfügung.

• Ausrüstung des Bootes - Inventargegenstände – befindet sich im Appendix Nr 2. „Bootszubehörliste“, auf deren Grundlage auch das Boot übergeben wird.

• Auf dem Boot wurden optional Karten der Häfen des Plattensees und ein Lehrbuch mit den notwendigen Kenntnissen für die Bootfahrt angebracht.

• Es ist möglich, ein Auto pro Boot auf einem geschlossenen Parkplatz im Hafengebiet abzustellen. Übergibt der Vermieter dem Mieter bei Übernahme des Bootes die zum geschlossenen Parkplatz gehörende Magnetkarte, wofür der Mieter verantwortlich ist und sich verpflichtet, die Einfahrt zum Parkplatz außerhalb der Aus-Einfahrt geschlossen zu halten. Bei Beschädigung oder Verlust der Magnetkarte ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter 25.000 HUF, dh fünfundzwanzigtausend Forint, zu zahlen. Wenn man mehr Parkplatz braucht, muss man  (sofern noch freie Stellplätze vorhanden) eine zusätzliche Parkgebühr gemäß aktuellem Tarif im Voraus zu bezahlen.

• Hafendienste: Trinkwasser, Strom, Bad, Toilette und weitere Dienste werden gemäß der aktuellen Hafenordnung und Hafendienste genutzt.

• Der Vermieter verfügt über eine ausreichende Charter - CASCO und obligatorische Bootshaftpflichtversicherung , um eventuelle Schäden zu decken, die durch fahrlässige Behandlung entstehen. Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch und sonstige vorsätzliche Beschädigungen (siehe Punkt II) sind von der CASCO-Versicherung nicht gedeckt. Solche Schäden können beispielsweise vorsätzliche Beschädigungen, Datierungen oder sonstige Schäden sein, die auf störende Tätigkeiten zurückzuführen sind, sowie das Fallenlassen von Gegenständen der Bootsausrüstung ins Wasser. Der Mieter haftet in vollem Umfang für Schäden, die nicht durch die Versicherungsschein abgedeckt sind und der Schadensfall nachweislich während der Mietzeit eingetreten ist oder die CASCO-Versicherung den Schaden deckt, aber der Selbstbehalt des Schadensfalls übersteigt der gezahlte Betrag der Kaution. Der Vermieter ist vor allem für die Begleichung der Schadensbehebung, den Selbstbehalt der Versicherung und die Begleichung seiner Kosten aus der Kaution verantwortlich.

• Nach der Übernahme des Bootes werden die Kosten für den ausländischen Hafenservice und zusätzliche Servicegebühren sowie sonstige notwendige Lieferungen von der Bootmieter übernommen.

• Sollte das Boot während der Mietzeit repariert werden, wird dies in jedem Fall vom Vermieter durchgeführt. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter jeden Fehler unverzüglich anzuzeigen.

• Der Vermieter weist den Mieter darauf hin, dass es während der Nutzung des Bootes keine Passagier-, Unfall- oder Reisegepäckversicherung gegen den Verlust von auf dem Boot verstauten persönlichen Gegenständen oder gegen Diebstahl des Autos (auf dem Parkplatz) und gegen im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände gibt.

II. Benutzungs- und Verhaltensregeln bei Anmietung von Booten

Der Vermieter nimmt bei der Anmietung des Bootes an das der Mieter/Skipper/Kapitän während der Mietzeit über geltende Wasserverkehrsordnung bewusst ist (basierend auf dem vorgelegten gültigen Bootsfürerschein).

Eine unsachgemäße Benutzung gilt als außerordentliche Vertragsverletzung und führt zur fristlosen Kündigung. Bei fristloser Vertragsauflösung ist  Mietzeit und Mietvertrag des Bootes zu beenden und den ganze Mietpreis sowie alle Schäden des Vermieters, die im Boot entstehen und nicht durch den abgeschlossenen Versicherungsvertrag gedeckt sind (zB: eigene, vorsätzliche Schaden) muss bezahlt werden.

II.1 Allgemeine Betriebsbedingungen

• Zweck des Bootes: Bootsunterkunft und Bootsfahrt

• Einsatzgebiet des Bootes: Plattensee. / geschützter Wasserbereich mit eingeschränkter Motornutzung /

• Die Mietsache kann ausschließlich mit einem gültigen (einvernehmlich akzeptierten) Mietvertrag gemietet werden.

• Der Mieter muss die Allgemeinen Mietbedingungen im Mietvertrag und die Bootszubehörliste ohne Widerspruch schriftlich oder konkludent  akzeptieren (mit Annahme des Mietangebots oder Zahlung des Vorschusses bzw. des vollen Mietpreises, ggf Beginn der Bootfahrt). Inventar).

• Das Boot erfüllt die für den Plattensee vorgeschriebenen und erwarteten technischen Anforderungen.

• Dem Mieter ist es untersagt, das Wassersystem des Plattensees mit dem Boot zu verlassen, das Boot anzuheben oder auf andere Weise vom Plattensee zu entfernen!

• Das Boot kann nur gemietet werden, wenn der Mieter mindestens 1 qualifizierten Kapitän hat (er besitzt einen gültigen, von den Behörden am Plattensee anerkannten Bootsführerschein). Für die Gültigkeit des Bootsführerscheins und dessen Anerkennung durch die Behörde ist der Mieter verantwortlich. Andernfalls kann ein Kapitän erforderlich sein, dessen Kosten vom Mieter zu tragen sind.

• Der Mieter darf das Boot ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht untervermieten, vermieten oder an Dritte übertragen. Der Mietvertrag muss angeben, ob mehr als eine fahrberechtigte Person während des Mietzeitraums das Boot führen möchte. In einem solchen Fall ist der Ausweis jeder zum Führen bestimmten Person und der Kleinbootführerschein vorzulegen.

Verursacht das Boot einen Unfall oder Schaden, so ist der Mieter verpflichtet, bei der nächstgelegenen Hafenbehörde Aufklärung über den Schaden oder Unfall und dessen Umstände zu verlangen und einen schriftlichen Bericht zu erstellen und darüber Bericht zu erstatten, gleichzeitig muss s der Mieter alles beim Vermieter (+36 30 452 1941 oder renegadehotel. hu) auch so schnell wie möglich melden (maximal 30 Minuten)! Verweigert der Versicherer die Leistung, weil das Schadenereignis nicht innerhalb dieser Frist gemeldet wird, muss der Mieter den gesamten entstandenen Schaden zahlen!

• Als nicht bestimmungsgemäße Verwendung gelten:

1. Nichteinhaltung der AGB und des Bootsmietrvertrages. Verwendung entgegen der bestimmungsgemäßen Verwendung.

2. Verstoß gegen die Bestimmungen der Versandvorschriften.

3. Nichteinhaltung der geltenden Hafenvorschriften.

4. Trinken, Müdigkeit, Alkohol- oder sonstige Drogen, Rauschmittel, Fahren unter Medikamenteneinfluss oder Bestechung.

5. Abschleppen anderer Fahrzeuge. Der Mieter darf die Sicherheit des Bootes und seiner Besatzung auch im Notfall nicht gefährden.

6. Wenn der Mieter die im Mietvertrag des Bootes angegebene Anzahl von Liegeplätzen (Liegeplätze / Passagierzahl) überschreitet oder die Personen auf dem Boot nicht in der im Mietvertrag genannten Passagierliste enthalten sind.

7. Wenn das Boot und die Gemeinschaftsbereiche des Hafens nicht dem Zweck entsprechend, sorgfältig, unbeschadet genutzt werden.

8. Wenn der Mieter durch unsachgemäßen Gebrauch der Ausrüstung im Innen- und Außenbereich des Bootes Schäden an der Innenausstattung, den Möbeln oder der Struktur des Bootes verursacht (z. B.: Tintenfleck; Kratzer; Verwendung ungeeigneter Schuhe; Bettziehen, Verschmutzung der Wäsche) .

9. Wenn eine ätzende und/oder explosive Chemikalie an Bord mitgeführt wird.

10. Wenn sie im geschlossenen Teil des Bootes rauchen.

11. Bei nächtlicher Fahrt auf dem Boot ohne Betrieb von Navigationslichtern und ohne ausreichendes Wachpersonal an Bord.

12. Wenn Sie im Falle eines Unfalls, eines Vorfalls, einer Behinderung den Vermieter des Bootes nicht unter der telefonisch oder per SMS angegebenen Telefonnummer benachrichtigen: +36 30 452 1941.

13. Füllen Sie die Wassertanks beim Nachfüllen nicht vollständig. Der Mieter ist verpflichtet, für eventuelle Wasseraustritte und Staunässe der Ausrüstung/Möbel einzutreten.

14. Wird eine Person vom Boot unter Verstoß gegen die Vorschriften des Bootfahrtsverkehrs abgeschleppt, ist der Mieter verpflichtet, der Polizei und dem Vermieter entgegenzutreten.

15. Wenn das Boot unbeaufsichtigt vor Anker liegt, ohne dass mindestens 1 satzungsmäßig verantwortliche Person vorhanden ist, die bei Bedarf erheblich eingreifen kann.

16. Wenn der Boot-Tracker anzeigt, dass das Boot in seichtem Wasser gefahren ist.

17. Wenn der Mieter entgegen der Aufforderung des Vermieters, entgegen den schlechten Wetterbedingungen mit dem Boot fährt oder verweigert  in den Hafen zurückzukehren, kann der Vermieter den Mietvertrag sofort kündigen und den Mietpreis oder die Kaution einbehalten.

18. Verfügt der Mieter offensichtlich nicht über ausreichende Erfahrung und Kenntnisse un das Boot zu fahren, kann der Vermieter den Mietvertrag mit dem Mieter sofort kündigen und den Vermieter zur sofortigen Übergabe des Wasserfahrzeugs verpflichten. Der Mietpreis wird in diesem Fall dem Mieter nicht zurückerstattet.

• Der Mieter ist auch verpflichtet, während der Mietzeit aufgetretene Mängel anzuzeigen, die die Nutzung des Bootes nicht beeinträchtigen, deren Reparatur jedoch vorbereitet werden muss. Der Mieter haftet für den aus der verspäteten Anzeige resultierenden Schaden und trägt die damit verbundenen Kosten. Wird eine Verletzung verschwiegen, die die Sicherheit von Leben und Eigentum gefährdet, kann der Vermieter ein Strafverfahren gegen den Mieter einleiten.

II.2 Einsatz des Bootes im Sturm

• Es ist die Aufgabe des designierten Kapitäns des Bootes, das „Sturmsignal“ zu überwachen und sich über die Wettervorhersagen zu informieren (www.met.hu; oder das Hafenamt).



II.3. Tipps für die Benutzung des Bootes

Springen Sie nicht mit erhitztem Körper ins Wasser!

Schützen Sie sich vor der Sonne!

Es ist verboten vom Boot zu springen und ein Unfall ist in vielerlei Hinsicht gefährlich!

Beobachten Sie immer die Sturmlichter an der Küste!

Beobachten Sie den Ladezustand des Akkus auf dem Bedienfeld.

Vermeiden Sie flaches Wasser, um Propeller und Motor sicher zu halten.

Vermeiden Sie die Küste und Badegäste zu ihrer körperlichen Sicherheit!

Vermeiden Sie Seetang-Reed-Bereich Um die Unversehrtheit des Propellers und der Antriebslager zu gewährleisten, überprüfen Sie den Propeller und reinigen Sie ihn bei Bedarf.

Vermeiden Sie Angler entfernt, in einem großen Bogen!

Vermeiden Sie alle Arten von Wasserfahrzeuganflügen, Bootsrouten, Fährüberfahrten und Bojen und Gegenständen auf dem Wasser!

III. Übergabe des Bootes

• Die Übergabe des Bootes an den Mieter erfolgt zu Beginn der Bootsmietzeit, die von den Parteien im Mietvertrag festgelegt wird. Der Zeitpunkt der Bootesvorstellung ist  schon am anfang oder während der Bootsmietzeit. Das Boot wird zu einem vereinbarten Zeitpunkt übergeben, das ungefähr eine Stunde dauert. Alle genannten Fahrer des Bootes sind verpflichtet, einen gültigen Kleinbootführerschein sowie ihren Personal (oder Passport)- und Adressausweis vorzulegen, und Vermieter kann eine Kopie davon machen.

• Vor der Übernahme des Bootes ist der Mieter des Bootes verpflichtet, die Kaution und den ganzen Mietpreis (entsprechend dem Mietvertrag) zu zahlen.

Bei der Übergabe des Bootes haftet der Vermieter nicht für einen Zeitverzug und haftet nicht für Schäden.

Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter das Boot in einem geeigneten und gebrauchsfähigen Zustand (ausgenommen geringfügige Mängel, die die Benutzung nicht beeinträchtigen), leer und sauber zu übergeben.

Übergabe des Bootes fängt in allen Fällen mit folgenden an:

a. die AGB bekannt machen

b. gemeinsame Kontrolle der Bootszubehörliste,

c. externe Inspektion des Bootes,

d. das Management des Bootes, Bekanntschaft mit seiner Takelage und irgendwelcher Spezifikation,

e. Zahlung der Kaution,

f. durch Unterzeichnung der Bootszubehörliste und des Mietvertrags,

G. ein Test wird gestartet und nach Bedarf beendet.

h. die Übergabe des Bootes erfolgt nach Erhalt des Bootsschlüssels und der Unterlagen.

• 1 Stunde später, nach Unterzeichnung des Mietvertrags oder nach Abfahrt des Bootes (wenn es in weniger als 1 Stunde erfolgt) gilt das Boot als vom Mieter übernommen, deswegen ist das Boot schon unter Verantwortung des Mieters, der für jeglichen Zeit- oder Kostenverlust aufgrund eines Unfalls, einer Beschädigung oder einer Fehlfunktion verantwortlich ist.

III.1. Kaution

Barkaution: Bei Übernahme des Bootes hinterlegt der Mieter den Kautionsbetrag als Sicherheit beim Vermieter, der vom Vermieter ganz oder teilweise gedeckt werden kann, falls das Boot oder seine Ausrüstung nicht von Verlust oder Beschädigung der Versicherungsschein. Die Kaution wird dem Mieter zurückerstattet, nachdem der Vermieter zusammen mit dem Mieter das Inventar des Bootes anhand der „Bootszubehörsliste“ überprüft und das Boot bzw. dessen Zubehör in vollem und technisch einwandfreiem Zustand an den Vermieter zurückgibt.

III.2. Verwendung der Kaution

• Vor Unterzeichnung des Annahmeformulars „Bootszubehörliste“ hat der Mieter das Recht, das Boot und seine Ausrüstung gründlich zu überprüfen um sicherzustellen, dass alle in der Liste aufgeführten Gegenstände in gutem und funktionsfähigem Zustand sind. Ausnahmen werden in der „Bootszubehörliste“ festgestellt.

• Der Vermieter kann die Kaution zurückbehalten, bis der Schaden / die Störung behoben ist und aber er soll dem Mieter den Restbetrag, nach Abzug der Kosten, in einer von ihm vereinbarten Weise zurückgeben.

• Vermieter ist berechtigt, die Kaution auch bei unsachgemäßer Verwendung einzubeh

Nach Übernahme des Bootes hat der Mieter 1 Stunde Zeit, die später festgestellten Mängel und Schäden in der Bootszubehörliste zu vermerken und dem Vermieter mitzuteilen.

IV. Rücknahme des Bootes

• Das Datum der Rücknahme des Bootes ist der letzte Tag des gesamten Mietzeitraums. Der späteste Zeitpunkt für die Rückgabe des Bootes kann entweder auf unserer Website - (im Menüpunkt,  Preisliste, Mietzeiträume) oder im elektronischen Angebot angegebenen Zeitpunkt gefunden werden.

• Der Vermieter kann das Boot nur bei Tageslicht vom Mieter zurücknehmen.

• Die Rücknahme des Bootes erfolgt durch Rückgabe der Bootsschlüssel und -dokumente nach Prüfung der Bootszubehörliste und Beurteilung und schriftlicher Aufzeichnung des Zustands des Bootes.

• Wenn der Mieter das Wasserfahrzeug nicht rechtzeitig aus seinem Mobiliar räumt und abgibt, ist er verpflichtet, einen zeitanteiligen Aufpreis für die nicht genutzte Benutzung des Bootes zu zahlen. Der Zuschlag beträgt 130% der aktuellen Tagesmiete. Verhindert die unberechtigte Nutzung die Übernahme des Bootes für den nächsten Mieter, hat der unberechtigte Nutzer Schadensersatz zu zahlen.

• Der Mietpreis beinhaltet nicht die Kosten für die zusätzliche (während des Aufenthalts) Außen- und Innenreinigung. Die Außen- und Innenreinigung kann nicht vom Mieter selbst durchgeführt werden, da sie auch der Kontrolle der Reinigung für den Vermieter dient. Die aktuellen Reinigungskosten sind in der aktuellen Preisliste enthalten. Wenn der Mieter das Boot in einem Zustand übergibt, der die durchschnittliche Reinigung übersteigt, wird der Betrag der zusätzlichen Reinigung von der Kaution abgezogen.

• Bei der Übergabe des Bootes prüfen die PARTEIEN gemeinsam die Bootszubehörliste. Bei Beschädigung oder Verlust eines Gegenstandes durch vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung hat der Vermieter die Kaution bis zur Behebung des Schadens einzubehalten oder kann den Mieter zur Zahlung auffordern, wenn die Kosten für die Reparatur oder Reparatur des Schadens erst nach einer Angebotsanfrage ermittelt werden können. In diesem Fall wird die volle Kaution bis zum Erhalt des Angebots einbehalten.

V. Reservierung oder Stornierung

• Unser Boot kann online (www.holidayboatbalaton.hu) oder unter info@holidayboatbalaton.hu E-Mail-Adresse gebucht werden. Für technische und andere Informationen und Hilfe an Bord rufen Sie +36 304521941 an.

Wird unser Angebot angenommen, hat der Mieter 3 Tag, die Vorauszahlung zu begleichen. Der Vermieter wird das Boot während dieser 3 Tage nicht an andere Interessenten anbieten oder vermieten. In der Hochsaison kann diese Zeit aufgrund der hohen Nachfrage verkürzt werden, und es wird im aktuellen Angebot bekannt machen.

• Die Vorauszahlung beträgt 50 % des Gesamtbetrags.

• Der Restbetrag wird bei Übernahme des Bootes bezahlt.

• Die Kaution ist spätestens unmittelbar vor Übernahme des Bootes zu hinterlegen, die bei Rückgabe des Bootes in bar zurückerstattet wird. Wenn ein Schadensereignis eingetreten ist, wird der Vermieter gemäß Punkt  III.2.verfahren.

• Die genaue Anzahl der Passagiere muss spätestens am Tag vor der Übernahme des Bootes bekannt gegeben werden.

• Umbuchungen sind nur für die gleiche oder eine niedrigere Mietdauer und mindestens 14 Tage vor Beginn der ursprünglichen Mietdauer ohne Aufpreis und Verfügbarkeit entsprechend möglich. Wenn Sie Ihre Reservierung innerhalb von 14 Tagen stornieren möchten, wird eine Vorauszahlung von 50% als Vertragserfüllungsgarantie berechnet.

• Die Buchung des Bootes für einen beliebigen Mietzeitraum kann durch Zahlung des Mietpreises für den gesamten Mietzeitraum oder durch die Vorauszahlung der gültigen Preisliste entsprechend eingeleitet werden. In diesem Fall ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter das Boot für den angegebenen Zeitraum in fahrtauglichen Zustand zur Verfügung zu stellen.

• Ist der Vermieter – außer in den folgenden als Höhere Gewalt eingestuften Fällen – nicht in der Lage, die buchungsgemäße Übergabe des Bootes sicherzustellen, ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den geleisteten Vorschuss zurückzuzahlen. Auch in Fällen, die als VIS MAJOR qualifiziert sind, wird nur der gezahlte Vorschuss zurückerstattet.

Qualifizierte Unglücksfälle für Höherer Gewalt:

a. Wenn das Boot im vorangegangenen Mietzeitraum so stark beschädigt wurde, dass es nicht mehr fahrtauglich ist und der Vermieter den Mieter nicht mindestens 5 Tage vor dem Mietzeitraum benachrichtigt hat.

b. Wenn die Behörden das Boot gesperrt haben.

c. Wenn das Boot gestohlen wurde.

• Wenn der Mieter den Mietvertrag vorzeitig beenden und das Boot vor einem bestimmten Datum zurückgeben will, ist der Vermieter nicht verpflichtet, einen anteiligen Teil des Mietpreises zurückzuzahlen.

Der Mieter darf das Mietrecht mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters nur dann auf einen Dritten übertragen, wenn die volle Miete bezahlt ist und der Dritte mit dem Vermieter einen Vertrag mit gleichem Inhalt wie dieser Vertrag und seine Anlagen abschließt.

VI. Ausschlüsse der Bootskasko

Der Vermieter weist den Mieter darauf hin, dass in den folgenden qualifizierten Fällen die Bootskasko des Vermieters für das Boot nicht gültig ist und somit, sollte Mieter Schäden bezahlen, wenn er die Schäden verursacht hat, :

die Voraussetzungen für Ausschlüsse:

a. Schäden, die auftreten, wenn das Fahrzeug für andere Zwecke als Sport oder Freizeit verwendet wird

b. Schäden, die der Mieter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

c. Schäden verursacht durch:

o Schäden am Bootsmotor und -getriebe sowie am Rückwärtsgang und dessen Aufbau.

o Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen.

o Beschlagnahme, oder höhere Gewalt oder sonstige Eingriffe.

d. Indirekter Schaden (zB Einschränkung der Wettbewerbsfähigkeit, geringerer Wert, verpasster Vorteil),

e. Handy, Geld, Wertsachen, Schmuckverlust oder ins Wasser fallen lassen.

f. Wenn ein Boot bei einem Sturm über 5 Beaufort aus dem Hafen ausläuft und einen Unfall hat, und das Boot zerstört wird.


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